AGBJürgen Marquardt2024-12-04T09:42:19+01:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MMD Verteildienst GmbH & Co.KG
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen MMD Verteildienst GmbH & Co. KG (nachfolgend „MMDV“ oder „Verteilunternehmen“ genannt) und dem Auftraggeber. MMDV besorgt die Beförderung von vertragsgegenständlichen Presseerzeugnisse, Postsendungen und andere Zustellobjekte über ein Logistiksystem.
- Spätestens mit der Anlieferung der Zustellobjekte bei MMDV oder ihren Erfüllungsgehilfen, gelten diese AGB als angenommen.
- Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von MMDV vor Vertragsbeginn schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot/Auftrag
- Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
- Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen.
§ 3 Anlieferung
- Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens vier Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern (bei Wochen mit Feiertagen nach Absprache). Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
- Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Durchführung
- Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf, jeweils ein Exemplar pro Briefkasten. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
- Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
- Auf Einwurf Verbote wird streng geachtet (z. B. bei Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
- Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgelände und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
- Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
- Konkurrenzausschluss kann nicht gewährleistet werden.
§ 5 Gewährleistung
- Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.
- Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen.
- Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
- Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten leistet das Verteilunternehmen Gewähr für die Belieferung von ca. 85 % der erreichbaren Haushalte.
- Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen.
- Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu vier Tage nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.
§ 6 Beanstandungen
- Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur innerhalb drei Tagen nach der Verteilung berücksichtigt werden. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um etwaige Mängel sofort abzustellen. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung.
- Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet MMDV eine Nachbesserung im Verhältnis zur Fehlleistung: in diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes zugrunde gelegt. Fälle höherer Gewalt sowie Arbeitskampfmaßnahmen entbinden MMDV von jeder Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
§ 7 Zahlung
- Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.
- Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
§ 8 Datenverwendung
- MMDV ist berechtigt, Daten und Auskünfte über den Beförderungs- oder Ablieferungsverlauf der einzelnen Sendungen zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten. Die Datenspeicherung und die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken. MMDV verfährt nach den Regelungen der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze sowie des Postgesetzes und der Verordnungen.
- MMDV ist weiterhin berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages Daten, die ihr vom Absender oder Empfänger bekannt gegeben wurden, zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten.
§ 9 Allgemeines
- Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet MMDV nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
- Für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Objekte haftet der Auftraggeber. Verstößt eine Werbemaßnahme gegen geltendes Recht, so ist MMDV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne regresspflichtig zu werden.
- Der Auftraggeber darf nicht mit Mitarbeitern der MMDV direkt arbeiten. Bei Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € als vereinbart für jeden einzelnen Fall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können vom Auftraggeber nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von MMDV.